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Wie sollte eine barrierefreie Website gestaltet sein!

Eine barrierefreie Website sollte so gestaltet sein, dass sie für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen (z. B. Sehbehinderung, Hörbehinderung, motorische oder kognitive Einschränkungen) problemlos nutzbar ist. 

Dabei orientiert man sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Tools zur Barrierefreiheitsprüfung

Wichtige Maßnahmen für Barrierefreiheit

Wahrnehmbarkeit (Für Seh- und Hörbehinderungen)

  • Texte verständlich und gut lesbar gestalten (ausreichende Kontraste, klare Schriftarten).
  • Alternativtexte für Bilder bereitstellen, damit Screenreader sie vorlesen können.
  • Videos mit Untertiteln oder Audiodeskription versehen.
  • Strukturierte Überschriften & Listen nutzen (H1, H2, H3…), damit Screenreader Inhalte erfassen können.

Bedienbarkeit (Für motorische Einschränkungen)

  • Die Website sollte komplett mit der Tastatur navigierbar sein (ohne Maus).
  • Genug Zeit für Eingaben & Vermeidung von Elementen, die zu schnell verschwinden.
  • Große, klickbare Buttons & Links statt kleine schwer erreichbare Elemente.
  • Kein erzwungener automatischer Start von Animationen oder Musik.

Verständlichkeit (Für kognitive Einschränkungen)

  • Einfache & klare Sprache ohne unnötige Fachbegriffe.
  • Logisch strukturierte Inhalte mit klaren Absätzen & Listen.
  • Erklärungen zu komplexen Inhalten (z. B. schwierige Begriffe mit Tooltips oder Glossar).
  • Formulare mit verständlichen Labels und Fehlermeldungen.

Robustheit (Für verschiedene Endgeräte & Screenreader)

  • Der HTML-Code sollte sauber und valide sein (keine kaputten Tags).
  • Die Website sollte auf verschiedenen Geräten & Browsern funktionieren.
  • Unterstützung für Assistive Technologien (z. B. Screenreader, Sprachausgabe).

Relevante Inhalte

Ab wann müssen Webseiten in Deutschland barrierefrei sein und für wenn gilt das?

In Deutschland müssen Webseiten unter bestimmten Bedingungen barrierefrei sein. Die Vorgaben richten sich nach der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).

Einsatzzentrale

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Mein Name ist Andreas Hintz!
Ich gestalte seit 2012, Webseiten die man findet!

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