Ab wann müssen Webseiten in Deutschland barrierefrei sein und für wenn gilt das?

In Deutschland müssen Webseiten unter bestimmten Bedingungen barrierefrei sein. Die Vorgaben richten sich nach der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).

Für wen gilt die Barrierefreiheitspflicht?

Öffentliche Stellen

(Bund, Länder, Kommunen, öffentliche Einrichtungen) müssen ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei gestalten.

Unternehmen und Organisationen mit öffentlichem Auftrag

(z. B. Verkehrsbetriebe oder Krankenhäuser, die öffentliche Gelder erhalten).

Private Unternehmen sind grundsätzlich nicht verpflichtet, außer wenn sie:

  • Fördermittel vom Staat erhalten oder
  • einer besonderen Branche angehören (z. B. Telekommunikationsanbieter nach § 45a TKG).

Ab wann gilt die Pflicht?

  • Seit 23. September 2018: Neue Webseiten öffentlicher Stellen müssen barrierefrei sein.
  • Seit 23. September 2020: Bestehende Webseiten öffentlicher Stellen müssen barrierefrei sein.
  • Seit 23. Juni 2021: Mobile Apps öffentlicher Stellen müssen barrierefrei sein.

Zukünftige Änderungen für private Unternehmen

Die EU-Richtlinie zum „European Accessibility Act“ (EAA) wird ab 28. Juni 2025 auch bestimmte private Unternehmen betreffen, insbesondere:
  • Online-Shops
  • Banken
  • E-Book-Anbieter
  • Streaming-Plattformen

Das bedeutet, dass diese Unternehmen ab 2025 auch Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen müssen.

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